Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
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- eine pädagogische Fachkraft, zunächst befristet bis 30. September 2023
- eine(n) Bundesfreiwillige(n)
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… haben wir mit einem gelungenen Jubiläumsfest gefeiert.
Danken möchten wir allen helfenden Händen für Vorbereitung und Umsetzung und den Gästen für die großartigen Erlöse an unseren Verkaufsständen, die zu 100% unseren Kindern zu Gute kommen.
Wir haben uns beworben für die Aktion „Scheine für Vereine“ bei Ostseewelle HITRADIO Mecklenburg-Vorpommern.
Bitte unterstützt uns durch Ostseewelle hören am Montagmorgen und den rechtzeitigen Rückruf beim Sender!
Alle Kinder sind Vereinsmitglieder, so dass ihr als Eltern gern selbstständig dort anrufen könnt. Wie ihr wisst, fördert unser Verein die Jugend und den Sport und betreibt eine Kindertagesstätte, in der es immer etwas zu reparieren und anzuschaffen gibt. Die Kinder wünschen sich z.B. seit Längerem neue Fahrzeuge für den Außenbereich …
Liebe Eltern,
wir hoffen alle sind gesund und erholt aus den Ferien zurückgekehrt.
Zur Sicherheit aller ist wieder erforderlich, dass ihr diese Erklärung berücksichtigt und unterschrieben bei uns abgebt. Bitte erledigt dies spätestens morgen früh bzw. am ersten Betreuungstag eures Kindes nach den Ferien.
Unser Landkreis ist aktuell in die Stufe „GELB“ gewechselt. Die Handlungsempfehlung für symptomatische Kinder wurde erfreulicherweise angepasst und vereinfacht.
Hier findet ihr das neue Fließschema und das Formular für die diagnostische Abklärung.
Liebe Eltern,
für alle Kinder muss nach den schulischen Ferien von den Eltern eine Erklärung (Anlage) vorgezeigt werden.
Diese Erklärung über das Reiseverhalten löst die vorherige Gesundheitsbestätigung ab.
Personen, die aus einem Risikogebiet eingereist sind, dürfen während der Dauer der eventuellen Quarantäne die Kindertageseinrichtung nicht betreten.
Bitte entschuldigt die verzögerte Information und reicht uns den Nachweis bitte am 3. August nach.
Vielen Dank und einen guten Start in den Alltagstrubel!
Nach der CoronaEinreiseV besteht keine Verpflichtung mehr, die KiTa über eine Reiserückkehr zu informieren.
Damit ist eine Quarantäneerklärung gegenüber der Kindertageseinrichtung mit dem Formular „Erklärung Reiserückkehr Risikogebiet“ nicht mehr erforderlich.
Hinsichtlich der Rückkehr aus nationalen Risikogebieten erfolgt keine Quarantäne mehr.
Bei internationalen Risikogebieten entfällt die Quarantäne für genesene, geimpfte oder getestete Personen.
Nur bei der Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten oder Virusvariantengebieten ist eine Absonderung erforderlich.
Die Entwicklung der Coronainfektionen ist sowohl landes- als auch kreisweit positiv verlaufen und wir alle können uns auf einen Ausstieg aus der Notbetreuung und einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab dem kommenden Montag, 17. Mai 2021, freuen.
Trotz Impffortschritten und Teststrategien bitten wir euch weiterhin konsequent die Hygienevorgaben umzusetzen, d.h.
Formalitäten sind nicht erforderlich, es sei denn euer Kind besucht in diesem Jahr erstmalig die Einrichtung. Dann bringt bitte eine aktuelle Gesundheitserklärung ausgefüllt und unterschrieben mit.
Unabhängig davon bleibt es beim Besuchsverbot und der PCR-Testung von symptomatischen Kindern und Beschäftigten (siehe Fließschema). Zur Vereinfachung kann anschließend ein vom Arzt durchgeführter/veranlasster Test mit anliegender Selbsterklärung bescheinigt werden.
Künftig wird wieder auf die Inzidenz des Landkreises abgestellt. Die Daten mittwochs entscheiden über die jeweilige Stufe des KiTa-Stufenplans in der Folgewoche, und zwar
7-Tages-Inzidenz NWM < 100 => Regelbetrieb
7-Tages-Inzidenz NWM 100-165 => Schutzphase
7-Tages-Inzidenz NWM > 165 => Notbetrieb
Den Ein- und Ausstieg in die jeweiligen Stufen werden wir euch wir gehabt per Rundmail und auf unserer Homepage bekanntmachen.
Euch allen ein schönes und erholsames langes Wochenende!
Bis nächste Woche …
Liebe Eltern,
mit der 8. Corona-KiföVO ÄndVO M-V vom 16.4.2021 wird geregelt, dass das landesweite Besuchsverbot für die Kindertagesförderung in Kraft bleibt, bis die landesweite 7-Tage-Inzidenz sieben Tage in Folge ununterbrochen unter 100 liegt.
Nur im Ausnahmefall dürfen Kinder in die Notfallbetreuung der Kindertageseinrichtungen. Bitte überprüft auch bei Systemrelevanz eines Elternteils, ob eine private Kindertagesbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann und bringt eure Kinder nur wenn es nicht anders geht in die Kita!
Um das Verfahren im Umgang mit akuter respiratorischer Symptomatik bei Kindern zu erleichtern, sind neben den PCR Tests nun auch ärztlich durchgeführte bzw. ärztlich veranlasste Antigenschnelltests möglich. Die Testdurchführung inklusive Ergebnis kann von den Eltern bescheinigt werden.
Fließschema Kita und Schule Stand 13.4.2021
Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung
Wichtig ist außerdem, dass zur Angleichung der Stufenpläne im Bereich Kindertagesförderung und Schule der Ein- und Ausstieg in die Stufen der KiTa-Hygienehinweise für die Zeit nach dem landesweiten Besuchsverbot in der Kindertagesförderung neu geregelt wurde. Analog der Prozesse in den Schulen sind dann jeweils die 7-Tage-Inzidenzwerte am Mittwoch maßgeblich für die Stufe der Kindertagesförderung am darauffolgenden Montag.
Beispiel:
kreisweite 7-Tage-Inzidenz mittwochs > 100 bedeutet Eintritt in die Schutzphase ab dem darauffolgenden Montag
kreisweite 7-Tage-Inzidenz mittwochs > 150 bedeutet Notbetreuung ab dem darauffolgenden Montag …
etc.
Hier findet ihr die vollständige Verordnung zum Nachlesen.
Aufgrund der momentanen Situation können wir den Arbeitseinsatz am Wochenende nicht durchführen.
Es gibt jedoch zahlreiche Projekte, die in Einzelarbeit bzw. Kleingruppen übernommen werden können.
Die Optionen werden euch in Kürze durch unser Organisationsteam bekannt gemacht.
Da die landesweite 7-Tage-Inzidenz seit 2 Tagen über 150 liegt, dürfen wir nur noch eine Notbetreuung für Kinder, wo ein Elternteil in einem der genannten systemrelevanten Berufe tätig ist, anbieten. Dafür sind die Selbsterklärung der Eltern und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zwingend erforderlich. Bitte lasst uns möglichst zeitnah, spätestens zum Betreuungsbeginn, die geforderten Formulare zukommen.
Unabkömmlichkeitserklärung Beschäftigte
Unabkömmlichkeitserklärung Selbständige
Informationen zur Gruppeneinteilung, anstehenden Eingewöhnungen und Essensabrechnung folgen noch.
Das Anmelden für die jeweils kommende Woche bis spätestens freitags 12 Uhr ist weiterhin erforderlich, um eine sinnige Alltagsplanung zu ermöglichen. Bei einer fehlenden Anmeldung können wir eure Kinder leider nicht aufnehmen!
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