Stand 17.04.2020
Änderungen in der Notbetreuung
Der Besuch unserer Kita ist grundsätzlich weiterhin untersagt. Die bisherigen Regelungen der Notbetreuung gelten bis 26. April 2020 unverändert fort.
Ab dem 27. April 2020 dürfen Kinder die Notfallbetreuung besuchen, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.
Für die Entscheidung über die Notfallbetreuung sind erforderlich
Bitte schickt uns rechtzeitig die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare an info@kita-neustadt.de und macht in der Mail wenn möglich bereits Angaben zu den benötigten Tagen und Uhrzeiten.
Beachtet bitte unbedingt, dass die Notbetreuung nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden kann, in dem sie tatsächlich dringend erforderlich ist (ggf. täglich individuell vereinbart).
Als kritische Infrastrukturen gelten:
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