Liebe Eltern,
mit der 8. Corona-KiföVO ÄndVO M-V vom 16.4.2021 wird geregelt, dass das landesweite Besuchsverbot für die Kindertagesförderung in Kraft bleibt, bis die landesweite 7-Tage-Inzidenz sieben Tage in Folge ununterbrochen unter 100 liegt.
Nur im Ausnahmefall dürfen Kinder in die Notfallbetreuung der Kindertageseinrichtungen. Bitte überprüft auch bei Systemrelevanz eines Elternteils, ob eine private Kindertagesbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann und bringt eure Kinder nur wenn es nicht anders geht in die Kita!
Um das Verfahren im Umgang mit akuter respiratorischer Symptomatik bei Kindern zu erleichtern, sind neben den PCR Tests nun auch ärztlich durchgeführte bzw. ärztlich veranlasste Antigenschnelltests möglich. Die Testdurchführung inklusive Ergebnis kann von den Eltern bescheinigt werden.
Fließschema Kita und Schule Stand 13.4.2021
Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung
Wichtig ist außerdem, dass zur Angleichung der Stufenpläne im Bereich Kindertagesförderung und Schule der Ein- und Ausstieg in die Stufen der KiTa-Hygienehinweise für die Zeit nach dem landesweiten Besuchsverbot in der Kindertagesförderung neu geregelt wurde. Analog der Prozesse in den Schulen sind dann jeweils die 7-Tage-Inzidenzwerte am Mittwoch maßgeblich für die Stufe der Kindertagesförderung am darauffolgenden Montag.
Beispiel:
kreisweite 7-Tage-Inzidenz mittwochs > 100 bedeutet Eintritt in die Schutzphase ab dem darauffolgenden Montag
kreisweite 7-Tage-Inzidenz mittwochs > 150 bedeutet Notbetreuung ab dem darauffolgenden Montag …
etc.
Hier findet ihr die vollständige Verordnung zum Nachlesen.