Nach der CoronaEinreiseV besteht keine Verpflichtung mehr, die KiTa über eine Reiserückkehr zu informieren.
Damit ist eine Quarantäneerklärung gegenüber der Kindertageseinrichtung mit dem Formular „Erklärung Reiserückkehr Risikogebiet“ nicht mehr erforderlich.
Hinsichtlich der Rückkehr aus nationalen Risikogebieten erfolgt keine Quarantäne mehr.
Bei internationalen Risikogebieten entfällt die Quarantäne für genesene, geimpfte oder getestete Personen.
Nur bei der Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten oder Virusvariantengebieten ist eine Absonderung erforderlich.