Kita-Neustadt

Kinderbetreuung seit 1862

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Kitabetreuung nach den Sommerferien

Liebe Eltern,

für alle Kinder muss nach den schulischen Ferien von den Eltern eine Erklärung (Anlage) vorgezeigt werden.

Diese Erklärung über das Reiseverhalten löst die vorherige Gesundheitsbestätigung ab.

Personen, die aus einem Risikogebiet eingereist sind, dürfen während der Dauer der eventuellen Quarantäne die Kindertageseinrichtung nicht betreten.

Bitte entschuldigt die verzögerte Information und reicht uns den Nachweis bitte am 3. August nach.

Vielen Dank und einen guten Start in den Alltagstrubel!

Änderungen bei Reiserückkehr

Nach der CoronaEinreiseV besteht keine Verpflichtung mehr, die KiTa über eine Reiserückkehr zu informieren.

Damit ist eine Quarantäneerklärung gegenüber der Kindertageseinrichtung mit dem Formular „Erklärung Reiserückkehr Risikogebiet“ nicht mehr erforderlich.

Hinsichtlich der Rückkehr aus nationalen Risikogebieten erfolgt keine Quarantäne mehr.

Bei internationalen Risikogebieten entfällt die Quarantäne für genesene, geimpfte oder getestete Personen.

Nur bei der Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten oder Virusvariantengebieten ist eine Absonderung erforderlich.

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab 17. Mai 2021

Die Entwicklung der Coronainfektionen ist sowohl landes- als auch kreisweit positiv verlaufen und wir alle können uns auf einen Ausstieg aus der Notbetreuung und einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab dem kommenden Montag, 17. Mai 2021, freuen.

Trotz Impffortschritten und Teststrategien bitten wir euch weiterhin konsequent die Hygienevorgaben umzusetzen, d.h.

  • die Einrichtung (auch in der Bring- und Abholsituation) nur zu betreten, wenn es erforderlich ist und die Situation so kurz wie möglich zu halten
  • nur ein Elternteil bringt und / oder holt ab
  • eine medizinischen Maske in unseren Räumlichkeiten zu tragen
  • den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Erwachsenen einzuhalten

Formalitäten sind nicht erforderlich, es sei denn euer Kind besucht in diesem Jahr erstmalig die Einrichtung. Dann bringt bitte eine aktuelle Gesundheitserklärung ausgefüllt und unterschrieben mit.

Unabhängig davon bleibt es beim Besuchsverbot und der PCR-Testung von symptomatischen Kindern und Beschäftigten (siehe Fließschema). Zur Vereinfachung kann anschließend ein vom Arzt durchgeführter/veranlasster Test mit anliegender Selbsterklärung bescheinigt werden.

Künftig wird wieder auf die Inzidenz des Landkreises abgestellt. Die Daten mittwochs entscheiden über die jeweilige Stufe des KiTa-Stufenplans in der Folgewoche, und zwar

7-Tages-Inzidenz NWM < 100                     => Regelbetrieb

7-Tages-Inzidenz NWM 100-165               => Schutzphase

7-Tages-Inzidenz NWM > 165                     => Notbetrieb

Den Ein- und Ausstieg in die jeweiligen Stufen werden wir euch wir gehabt per Rundmail und auf unserer Homepage bekanntmachen.

Euch allen ein schönes und erholsames langes Wochenende!

Bis nächste Woche …

Infos zu Änderungen der Corona-KiföVO MV

Liebe Eltern,

mit der 8. Corona-KiföVO ÄndVO M-V vom 16.4.2021 wird geregelt, dass das landesweite Besuchsverbot für die Kindertagesförderung in Kraft bleibt, bis die landesweite 7-Tage-Inzidenz sieben Tage in Folge ununterbrochen unter 100 liegt.

Nur im Ausnahmefall dürfen Kinder in die Notfallbetreuung der Kindertageseinrichtungen. Bitte überprüft auch bei Systemrelevanz eines Elternteils, ob eine private Kindertagesbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann und bringt eure Kinder nur wenn es nicht anders geht in die Kita!

Um das Verfahren im Umgang mit akuter respiratorischer Symptomatik bei Kindern zu erleichtern, sind neben den PCR Tests nun auch ärztlich durchgeführte bzw. ärztlich veranlasste Antigenschnelltests möglich. Die Testdurchführung inklusive Ergebnis kann von den Eltern bescheinigt werden.

Fließschema Kita und Schule Stand 13.4.2021

Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung

Wichtig ist außerdem, dass zur Angleichung der Stufenpläne im Bereich Kindertagesförderung und Schule der Ein- und Ausstieg in die Stufen der KiTa-Hygienehinweise für die Zeit nach dem landesweiten Besuchsverbot in der Kindertagesförderung neu geregelt wurde. Analog der Prozesse in den Schulen sind dann jeweils die 7-Tage-Inzidenzwerte am Mittwoch maßgeblich für die Stufe der Kindertagesförderung am darauffolgenden Montag.

Beispiel:

kreisweite 7-Tage-Inzidenz mittwochs > 100 bedeutet Eintritt in die Schutzphase ab dem darauffolgenden Montag

kreisweite 7-Tage-Inzidenz mittwochs > 150 bedeutet Notbetreuung ab dem darauffolgenden Montag …

etc.

Hier findet ihr die vollständige Verordnung zum Nachlesen.

 

 

 

 

Elterneinsatz 23.4. und 24.4. entfällt

Aufgrund der momentanen Situation können wir den Arbeitseinsatz am Wochenende nicht durchführen.

Es gibt jedoch zahlreiche Projekte, die in Einzelarbeit bzw. Kleingruppen übernommen werden können.

Die Optionen werden euch in Kürze durch unser Organisationsteam bekannt gemacht.

Notbetreuung ab 15.04.2021

Da die landesweite 7-Tage-Inzidenz seit 2 Tagen über 150 liegt, dürfen wir nur noch eine Notbetreuung für Kinder, wo ein Elternteil in einem der genannten systemrelevanten Berufe tätig ist, anbieten. Dafür sind die Selbsterklärung der Eltern und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zwingend erforderlich. Bitte lasst uns möglichst zeitnah, spätestens zum Betreuungsbeginn, die geforderten Formulare zukommen.

Selbsterklärung

Unabkömmlichkeitserklärung Beschäftigte

Unabkömmlichkeitserklärung Selbständige

Informationen zur Gruppeneinteilung, anstehenden Eingewöhnungen und Essensabrechnung folgen noch.

Das Anmelden für die jeweils kommende Woche bis spätestens freitags 12 Uhr ist weiterhin erforderlich, um eine sinnige Alltagsplanung zu ermöglichen. Bei einer fehlenden Anmeldung können wir eure Kinder leider nicht aufnehmen!

Schutzphase ab 30.03.2021

Aufgrund neuerlicher Inzidenzwerte über 100 in den letzten fünf Tagen kehren wir im Landkreis Nordwestmecklenburg in die bekannte Schutzphase mit dem Appell an die Eltern, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, zurück. Ist eine Betreuung nicht anderweitig möglich, bringt bitte bei Abgabe eures Kindes in der Kita anliegende Teilnahmeerklärung ausgefüllt und unterschrieben mit. Bitte betretet die Einrichtung nur bei Notwendigkeit und so kurz wie möglich und tragt dabei eine medizinische Maske.

Um die Schutzphase wieder zu verlassen, muss die kreisweite Inzidenz in Nordwestmecklenburg für einen Zeitraum von 10 Tagen wieder unter 100 liegen.

Weitere Informationen zum Stufenplan, u.a. zum Notbetrieb, der bei Überschreitung einer Inzidenz von 150 eintreten würde, findet ihr hier.

Kommt alle gut durch die verbleibende Quarantäne, die bevorstehende Schutzphase und bleibt vor allem gesund!

Viele Grüße und schöne Ostertage …

Quarantäne bis 1. April 2021

Das örtliche Gesundheitsamt hat heute die häusliche Quarantäne für alle Kinder und Beschäftigten, die am 16., 17. und/oder 18.03.2021 im Kindergartenbereich der Kindertagesstätte Neustadt anwesend waren, verfügt.

Die genauen Vorgaben und Maßnahmen entnehmt bitte der Allgemeinverfügung.

Entsprechend müssen wir den Kindergarten bis zum genannten Datum leider schließen.

Für die Krippe gilt dies Stand heute noch nicht.

Passt auf euch auf und bleibt gesund!

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab Montag, 22.02.2021

Liebe Eltern,

wir haben den Stufenplan für die Öffnung der Kindertagesstätten nun vorliegen und freuen uns ab Montag wieder allen Kindern die Betreuung anbieten zu können. Bitte achtet jedoch weiterhin darauf

  • die Einrichtung (auch in der Bring- und Abholsituation) nur zu betreten, wenn es erforderlich ist und die Situation so kurz wie möglich zu halten
  • nur ein Elternteil bringt und / oder holt ab
  • eine medizinischen Maske in unseren Räumlichkeiten zu tragen
  • den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Erwachsenen einzuhalten

Die Gesundheitsbestätigung ist von allen einmalig in 2021 neu abzugeben, d. h. für Kinder die ihren ersten Tag in diesem Jahr bei uns sind, ist dieses Formular noch von euch auszufüllen.

Die Entwicklung des Infektionsgeschehens werden wir fortlaufend beobachten und hoffen auf eine  positive Entwicklung. Damit es bei der Öffnung bleiben kann, ist weiterhin zwingend die Solidarität, Achtsamkeit und aktive Mitwirkung aller Familien erforderlich. Kontakte sind noch immer größtmöglich einzuschränken.

Andernfalls sieht der Stufenplan, der auf die 7-Tages-Inzidenz abstellt, Folgendes für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen vor:

Inzidenz im Landkreis 5 Tage lang größer als 100

  • Wiedereintritt in die Schutzphase mit dem Appell, die Kinder wann immer möglich zu Hause zu betreuen
  • vorherige Anmeldung des Kindes mit diesem Formular

Inzidenz im Landkreis 10 Tage kleiner als 100

  • Ende der Schutzphase
  • alle Kinder können die Kindertageseinrichtung besuchen
  • Einhaltung der Hygienehinweise während der Pandemie

Inzidenz im Landkreis 2 Tage lang größer als 150 bzw. diffuses Infektionsgeschehen

  • Umstellung auf Notbetrieb

Zum Essengeld:

Für Februar werde ich nochmals Tagespauschalen nach Anwesenheit der Kinder erheben. Dies kann jedoch erst nach Monatsende in der ersten Märzwoche erfolgen.

Für März läuft es dann wieder wie gehabt, d.h. es wird die Monatspauschale im Voraus fällig. Für alle, die noch ein Guthaben aus Januar haben, erfolgt die Verrechnung und keine Abbuchung. Alle anderen bitte ich um Verständnis, dass die Lastschrift nicht am 25.02., sondern auch im Zuge des o. G. Anfang März erfolgt.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende allen!

Weiterhin Schutzphase bis 19.02.2021

Liebe Eltern,

die Sozialministerin wendet sich mit einem Brief an alle und erklärt, warum in der Kindertagesförderung weiterhin Kontakte einzuschränken sind.

Dazu gehört

  • Kinder, wann immer möglich zu Hause zu betreuen
  • die Einrichtung (auch in der Bring- und Abholsituation) nur zu betreten, wenn es dringend erforderlich ist
  • nur ein Elternteil bringt und / oder holt ab
  • das Tragen einer medizinischen Maske
  • das Einhalten des Abstandes von 1,5 Metern zu anderen Erwachsenen
  • die vorherige Anmeldung des Kindes (siehe Formular unten)

Brief

Anmeldeformular

Informationen zur vollständigen Öffnung der Kindertageseinrichtungen ab März liegen uns noch nicht vor. Wir halten euch informiert. Solange bleibt es bei den Regelungen der Schutzphase.

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